Die Hegegemeinschaft Erzgebirge hat ein Gutachten zum Umgang mit Rotwild in der Notzeit vorgestellt.
Großräumige, vorausschauende Planung und Fachkenntnis sind die Schlüsselmaßnahmen darin.
Das Rotwild gehört zum Erzgebirge – in den Hochlagen allerdings nur die Hälfte des Jahres. Im Herbst zogen seit Tausenden Jahren die Tiere in die Talauen im Norden und Süden der Hochlagen. Seit diese Wanderungen unmöglich geworden sind und der Mensch die Winterlebensräume anderweitig nutzt, ist das Rotwild gezwungen, in den Sommereinständen auszuharren. Gleichzeit ist jeder Versuch, sich dort mit Winternahrung wie Baumrinde oder Knospen zu versorgen, von den Waldbewirtschaftern unerwünscht.
„Wir Jäger sind per Gesetz verpflichtet, das Wild in Notzeiten zu versorgen und Schäden so weit wie möglich zu vermindern.“ erläutert Karsten Bergner, 2. Vorsitzender des Bündnis für Wald und Wild e. V. „Und Notzeit herrscht überall dort, wo Rotwild gezwungen ist, in den Sommereinständen zu überwintern!“
Das Gutachten wurde von der Autorin, der renommierten Wildtierbiologin und Sachverständigen Dr. Christine Miller erarbeitet und am 12. November in Pobershau vorgestellt. Die Vertreterin des Naturschutzverbandes Sachsen e. V. und der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V., Ute Straßburg und Herr Schaller vom NABU Mittleres Erzgebirge zeigten sich erfreut, dass auch natürliche Überwinterungshilfen in dem Gutachten ausführlich angesprochen werden.
„Für uns ist wichtig, dass wir versuchen, so viel Naturnähe wie möglich beim Umgang mit Rotwild zu gewährleisten. Die Schaffung von wildfreundlichen Lebensräumen und der Vorschlag, Naturzonen mit Jagdruhe auf Kalamitätsflächen auszuweisen, sind für den Naturschutz insgesamt ein guter Schritt,“ so Straßburg.
Vertreter des Staatsbetriebes Sachsenforst sind der Veranstaltung, die unter Wahrung aller Corona- Vorsichtsmaßnahmen ablief, leider ferngeblieben. Gert Neidhart von der Hegegemeinschaft Erzgebirge ist dennoch zuversichtlich, dass das Fütterungskonzept in der Hegegemeinschaft umgesetzt wird: „Wir können uns nicht vorstellen, dass gute, ausgewogene und praxisnahe Vorschläge, wie sie das Gutachten macht, in einem Staatsbetrieb abgelehnt werden. Schließlich geht es hier um einen gesetzlichen Auftrag, um effektive Schadensvermeidung und um einen artgerechten Umgang mit einer Charakterart des Erzgebirges!“
Die Hegegemeinschaft hat mittlerweile das Gutachten per einstimmigen Vorstandsbeschluss als Leitlinie für das Rotwildmanagement ihrer Mitglieder übernommen. In den nächsten Tagen, werden wir das Gutachten und die vorgeschlagenen Schritte zur Umsetzung der Unteren Jagdbehörde und der Geschäftsführung des Staatsbetriebes Sachsenforst vorlegen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich dort einer Lösung des schon lange schwelenden Konfliktes verweigert“ gibt sich Karsten Bergner zuversichtlich.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens ist online zu finden unter:
https://rotwilderzgebirge.wordpress.com/wildtiermanagementprojekt/
Kontakt unter:
0172/7914235 (Karsten Bergner) oder
0172 / 5874558 (Dr. Christine Miller)
Personen auf dem Pressefoto (von rechts nach links:
Frau Dr. Miller - Büro für Wildbiologie Bayern
Herr Buchwald -Obmann für Schalenwild des Landesjagdverbandes Sachsen
Herr Neidhardt - Hegegemeinschaft Erzgebirge
Frau Straßburg -Grüne Liga Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e. V.
Herr Prof. Herzog - TU Dresden
Herr Bergner - Bündnis für Wald und Wild e.V.
Herr Schaller - NABU Mittleres Erzgebirge
Abdruck der Bilder im Rahmen der Presseberichterstattung kostenfrei Bildquelle: Hegegemeinschaft Erzgebirge