Aktuelle Nachrichten

19.04.2022


Autoren : Nadine Hoffmann, Karsten Bergner


Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Jagdgesetzes Brandenburg „Gesetzentwurf der Landesregierung zum Jagdgesetz des Landes Brandenburg“


Schalenwild wie Muffel-, Reh- und Rotwild ist in periodischen Abständen mehrmals am Tag gezwungen, Nahrung aufzunehmen. Dies ist ein biologisches Grundbedürfnis des Wildes, das lediglich noch von seinem Bedürfnis nach Sicherheit übertroffen wird. Jedoch wird der Zugang zur Nahrung durch Infrastruktur, Tourismus, Landnutzung und falsche Jagdstrategie verwehrt. Das Wild stellt sich in Folge in immer größeren Verbänden zusammen und bleibt aus Angst in der sicheren Dickung. Wenn die Zeit der Nahrungsaufnahme gekommen ist, muss es mit dem vorliebnehmen, was es dort findet - den Waldbäumen. Zu diesem Umstand tragen auch Forstmaschinen bei, die nachts mit Flutlicht Holz einschlagen, und eine stetig gesteigerte Bejagung des Wildes.


Renommierte Wildwissenschaftler und Biologen dokumentieren, dass Schäl und Verbissgutachten keinen direkten Rückschluss auf die Höhe der Wildbestände zulassen (1). Vielmehr zeigen die erfassten Wildschäden auf,
dass etwas im Lebensraum des Wildes nicht stimmt. Trotz fortlaufend erhöhter Abschusspläne sind die Wildschäden gestiegen. Dies ist indes der Beleg dafür, dass man Waldbau nicht mit der Büchse betreiben kann und nicht sollte!  Seit mehr als 30 Jahren propagiert der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) den Waldumbau. Mit dieser Aufgabe hat man personelle und finanzielle Ressourcen gebunden.


Wurden hier eklatante Fehlentscheidungen getroffen?


Die wildtierökologischen Aspekte bei der Waldbewirtschaftung jedenfalls werden im Gesetzentwurf offensichtlich nicht berücksichtigt! Wie viele Wildruhezonen oder nichtbejagte Äsungsflächen wurden im Wald angelegt, um dem Wild Alternativen zu den Forstkulturen zu bieten und seinen elementaren Grundbedürfnissen zu entsprechen? Welche Fachleute (wie Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel (1), Prof. Sven Herzog (2) oder Christine Miller) wurden gebeten, bei der Erstellung von wildtierökologischen Konzepten für Brandenburg mitzuarbeiten?


Der vorliegende Gesetzentwurf lässt von einem Verständnis für Wildtierökologie, für die Bedürfnisse des Wildes, nichts erahnen und ist Ausdruck der ideologischen Herangehensweise an das Thema.


Es ist ein Kardinalfehler, die Richtungskompetenz an Obere Behörden abzugeben und Praktiker der waidgerechten Bewirtschaftung nicht zu hören.Trockenheit, Borkenkäfer und Corona sind - ebenso wie das Wild - nicht die
Ursache für die gegenwärtige Situation, sondern sie sind ein Vorwand. Und genau dieser Umstand spiegelt sich im vorliegenden Gesetzentwurf wider. Trotz fallender Streckenzahlen (3), die die gesunkenen Wildbestände belegen, wird der Druck auf das Wild noch zusätzlich verstärkt. Kompromisslos und unter Ausschlagen der ausgestreckten Hand anderer Flächennutzerverbände wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der zu einem höheren Druck auf das Wild und damit zu weiter steigenden Waldschäden führen wird. So sollen auch wildtierökologische Maßnahmen und Konzepte nicht mehr aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert werden dürfen und auch die geplanten Mindestflächengrößen für Jagdbezirke sind mehr als nur fragwürdig – und dies nicht nur aus Sicht der Wildbewirtschaftung, sondern auch aus Sicherheits- und sozialen und rechtlichen Gesichtspunkten. Der Entwurf würde bei seiner Umsetzung zur Zersplitterung und stärkerem Jagddruck führen. Hier muss ernsthaft am gesunden Menschenverstand gezweifelt werden.


Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Versuch, sich das „Bewirtschaftungshemmnis Wild“, den „Forstschädling Wild“ vom Hals zu schaffen. Dass dies aber nicht zulässig ist, wurde bereits höchstrichterlich entschieden. Und genau dort wird über den vorliegenden Entwurf zu befinden sein, sollte er Gesetzeskraft erlangen. Der Gesetzentwurf zeigt keine Bereitschaft zu neuen Denkansätzen, um positive Veränderungen zu bewirken. Er spiegelt Unwissen in der Sache und ein gestörtes Verhältnis zum Tierschutz wider und ist aus Sicht des Bündnisses für Wald und Wild Deutschland e. V. abzulehnen und daher zurückzunehmen.


Wild gehört zum Wald und Wald zum Wild. Beide müssen zu ihrem Recht kommen.


Quellen:
(1) https://www.wildes-bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/cWildes_Bayern_Offener_Brief_S._Karawanskij.pdf
(2) HERZOG, S. (2019): Wildtiermanagement —Grundlagen und Praxis. Wiebelsheim
(3) https://www.agrar-presseportal.de/landwirtschaft/forstwirtschaft/jagdstrecke-in-brandenburg-bei-fast-allen-wildartenruecklaeufig-31038.html


Weitere:


https://www.rothirsch.org/rotwildsymposien-der-deutschen-wildtier-stiftung/3-rws-2006-rotwildbezirke/
https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/wald-wild-rotwild-hege-verbiss-tierschutz-tiere-hirsch-klimawandel/
http://xn--jgerschaft-mhlhausen-bzb35c.de/2021/03/28/offener-brief-von-prof-dr-hans-dieter-pfannenstie


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13.06.2021



Zur Schonzeitverkürzung in Thüringen


Autor: Nadine Hoffmann


Rot-Rot-Grün begründet eine frühere Bejagung von Schmalrehen und Rehböcken mit einer vermeintlichen Verringerung des Baumverbisses. Die Statistik spricht aber eine andere Sprache und entzieht der Landesregierung damit die Argumentationsgrundlage für ihr tierschutzrechtlich äußerst bedenkliches Vorhaben. Nachweislich hat die Jagdruhe der letzten Jahre in den Eigenjagdbezirken der Landesforstanstalt zu einer Reduktion der Verbisssschäden geführt. Erhöht man hingegen den Jagddruck, nehmen die Schäden an den Bäumen zu. Damit schadet eine Schonzeitverkürzung nachweislich der Gesunderhaltung unseres Waldes uns seiner Bewohner. Die Thüringer Landesregierung sieht Rehwild als Schädling an, dies ist auf schärfste zu verurteilen.

 

 

siehe auch:


 https://afd-thl.de/2021/05/07/hoffmann-landesregierung-bestaetigt-schonzeitverkuerzung-fuer-rehwild-schadet-dem-wald/