DAS UMFASST UNSERE JAGDEN
Traditionsbewusst & weidegerecht

 

01. Aufhebung

Aufhebung der Einstandsgebietsverordnung für das Hochwild.

 

02. Bewirtschaftung

Bewirtschaftung aller Schalenwildarten in überschaubar großen Hegegemeinschaften gleichberechtigt nebeneinander.

 

03. Beaufsichtigung

Trennung zwischen Forst- und Jagdwirtschaft durch die Installation einer Aufsichtsbehörde für die Jagd mit verbindlicher Regelungs­befugnis für alle jagdlich bewirtschafteten Flächen in Sachsen.

 

04. Bejagung

Bejagung des Schaienwildes (außer Schwarzwild) nach 3-Jahres-Abschussplänen der Hegegemeinschaften.

 

05. Verbote

Verbot des Einsatzes von Hundemeuten bei Drückjagden, die nicht ausschließlich der Bejagung des Schwarzwildes dienen.

 

06. Zeitregelungen

Weitgehende Beibehaltung der bisherigen Jagd- und Schonzeit­regelungen mit Ausnahme der des Schwarzwildes — weitere Regelungen durch die Hegegemeinschaften.

 

07. Nachtjagdverbot

Beibehaltung des Nachtjagdverbotes auf alle Schalenwildarten außer Schwarzwild.

 

08. Fütterung

Artgerechte Fütterung des Wildes in Notzeiten.

 

09. Bewahrung

Bewahrung der Jagd als Kulturerbe und zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten.

 


10. Keine Einschränkungen

Keine Einschränkung in der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Wild­tierarten; Aufnahme des europäischen Wolfes (canis lupus lupus) in das Jagdrecht.