Aufhebung der Einstandsgebietsverordnung für das Hochwild.
Bewirtschaftung aller Schalenwildarten in überschaubar großen Hegegemeinschaften gleichberechtigt nebeneinander.
Trennung zwischen Forst- und Jagdwirtschaft durch die Installation einer Aufsichtsbehörde für die Jagd mit verbindlicher Regelungsbefugnis für alle jagdlich bewirtschafteten Flächen in Sachsen.
Bejagung des Schaienwildes (außer Schwarzwild) nach 3-Jahres-Abschussplänen der Hegegemeinschaften.
Verbot des Einsatzes von Hundemeuten bei Drückjagden, die nicht ausschließlich der Bejagung des Schwarzwildes dienen.
Weitgehende Beibehaltung der bisherigen Jagd- und Schonzeitregelungen mit Ausnahme der des Schwarzwildes — weitere Regelungen durch die Hegegemeinschaften.
Beibehaltung des Nachtjagdverbotes auf alle Schalenwildarten außer Schwarzwild.
Artgerechte Fütterung des Wildes in Notzeiten.
Bewahrung der Jagd als Kulturerbe und zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten.
Keine Einschränkung in der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Wildtierarten; Aufnahme des europäischen Wolfes (canis lupus lupus) in das Jagdrecht.